CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung und Technische Dokumentation
im Maschinen-, Anlagen- und Steuerungsbau

Ihr kompetenter Partner rund um die CE-Kennzeichnung
Seit über 25 Jahren lösen wir „kleine und große Probleme“ für und mit unseren Kunden rund um die CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Technische Dokumentation. 

Unser branchenübergreifendes Know-How nutzen und schätzen bereits über 600 Kunden, von kleinen mittelständischen Unternehmen bis hin zu Großkonzernen.

Mit unseren (Inhouse-) Schulungen, Trainings und Workshops ergänzen wir das dazugehörige Wissen unserer Kunden und deren Mitarbeiter.

Damit ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht werden darf, müssen im Vorfeld zahlreiche Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt sein.
Dabei müssen entsprechende Sicherheitskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Erst das Anwenden von harmonisierten Normen führt zu einer gewissen “Rechtssicherheit”.

Bei der enormen Vielzahl an Richtlinien und Regelwerken ist es nicht immer leicht für den Hersteller, den notwendigen Durchblick zu bewahren und sämtliche Aspekte zur Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.

Deshalb unterstützen und begleiten wir Sie mit branchenübergreifendem Know-How auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung.

Sie möchten eine Maschine oder eine Anlage …

  • bauen und/oder erstmalig in Verkehr bringen
  • erneut in Verkehr bringen oder
  • aus Ländern importieren, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören?

Sie möchten Maschinen oder Anlagen …

  • zusammen wirken lassen, verbinden und/oder
  • umbauen, verändern und/oder
  • erweitern?

Sie müssen eine gesetzeskonforme …

  • Risikobeurteilung erstellen,
  • haben Fragen zum nötigen Sicherheitskonzept oder
  • zur Ausführung von Sicherheitsfunktionen oder müssen deren Güten (Performance Level / SIL) festlegen?

Sie benötigen Hilfe bei …

  • der Richtlinien- und/oder Normenrecherche,
  • der Einführung von Konformitätsbewertungs-Prozessen im Unternehmen oder
  • bei der damit verbundenen technischen Dokumentation?

Sie möchten bereits bestehende Konformitätsbewertungs-Prozesse …

  • verbessern und/oder effektiver gestalten oder
  • für mehr Akzeptanz und konsequente Einhaltung der Prozesse sorgen

Ihnen fehlen …

  • das nötige Know-How oder schlichtweg
  • die Zeit für die Erstellung Ihrer Bedienungs-, Montage- oder Wartungsanleitung?
… dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
gern unterstützen wir Sie

Sie müssen Vertragspapiere formulieren und fragen sich …

  • was legen Richtlinien-Anforderungen nicht eindeutig fest,
  • was sollte zusätzlich in Verträgen festgelegt werden und
  • wieviel „CE“ bekomme ich?

Sie arbeiten mit Maschinen- / Anlagen-Altbeständen und sind sich unsicher …

  • was bedeutet die Anforderung der BetrSichV nach dem „Stand der Technik“ für Arbeitsmittel und
  • muss ich die Konformität von Altbeständen neu bewerten?

Sie möchten Maschinen, Anlagen oder Steuerungen umbauen / erweitern und müssen entscheiden …

  • ab wann werden Sie zum Hersteller der umgebauten / erweiterten Produkte?

Sie müssen den sicheren Zustand von Maschinen / Anlagen bewerten …

  • und fragen nach dem „Stand der Technik“?

Sie möchten mangelhafte Arbeitsmittel reklamieren und sind sich unsicher …

  • woran Sie erkennen, ob ein Arbeitsmittel nicht dem „Stand der Technik“ entspricht und
  • welche Argumente führen erfolgreich zur Nachbesserung?
… dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
gern unterstützen wir Sie

Viele haben sie mit Spannung erwartet, die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Am 29.06.2023 wurde sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht, schon gefolgt von der ersten Berichtigung am 04.07.2023, die sich jedoch nur auf die Korrektur von Anwendungsterminen beschränkt.
Für die Wirtschaftakteure wird sich mit dem Anwendungsbeginn am 20. Januar 2027 zwar nichts Grundlegendes ändern, jedoch sollten sie sich dennoch frühzeitig auf alle wichtigen Änderungen und Neuerungen einstellen um die Konformitätsbewertungsprozesse gut informiert und sinnvoll anpassen zu können.

 

*neu* Kompakter Tagesworkshop zu den Neuerungen und Änderung der Maschinenprodukte-Verordnung (EU) 2023/1230

Auch wenn noch viel Zeit bis zum Anwendungs-Stichtag am 20. Januar 2027 bleibt, passen Sie Ihre Konformitätsbewertungs-Prozesse frühzeitig und stressfrei an.
Unser Workshop informiert Sie kompakt und fundiert über die wirklich wichtigen Neuerungen, Ergänzungen und Änderungen.

So gelingt der Umstieg auf die Anforderungen der neuen MpVO gut informiert und vorbereitet.

Profitieren Sie von unserer 25-jährigen Erfahrung im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und im praxisgerechten Vermitteln von Wissen rund um die CE-Kennzeichnung im Maschinen- und Anlagenbau.

Weitere Informationen zum Seminarinhalt → VO (EU) 2023/1230 – Umsteigen leicht gemacht