Technische Dokumentation

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Wir begleiten Sie auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung
Konforme Maschine – nur mit Dokumentation
Nur nachweisbar sichere Maschinen und Anlagen dürfen im Europäischen Wirtschaftraum in Verkehr gebracht werden.
Aber woher kommt dieser Nachweis?
Sofern die sog. „technischen Unterlagen“ fehlerfrei und gesetzeskonform erstellt wurden, werden sie diesen Nachweis mitbringen. In der Maschinenrichtlinie sind die Anforderungen an diese Nachweisdokumentation im Anhang VII, in der VO (EU)2023/1230 im Anhang IV genannt.

Grundsätzlich bestehen diese „technischen Unterlagen“ aus zwei Dokumentationsteilen:

  • der internen und
  • der produktbegleitenden Dokumentation.

Die internen technischen Unterlagen müssen in Bezug auf Richtlinien- und Normenkonformität aussagefähig und vollständig sein.

Sie enthalten beispielsweise die Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine/Anlage ausgehenden Gefahren gewählt wurden.

Wichtige Bestandteile sind …

  • Richtlinien- und Normenrecherche
  • Anforderungsrecherchen aus zutreffenden Richtlinien/Verordnungen und Normen
  • Risikobeurteilung
  • Darlegung des gewählten Sicherheitskonzepts
  • Risikomindernde Maßnahmen
  • Liste der Anforderungen mit Zuordnung der angewandten Normen und Maßnahmen
  • Nachweise zu eingehaltenen Anforderungen (Testberichte, Eignungsprüfungen, …)
  • Zeichnungen, Pläne, Stücklisten
  • sowie das Paket der produktbegleitenden Dokumente…
Dies ist eine Zusammenfassung, bitte beachten Sie auch
RL 2006/42/EG, Anhang VII bzw. VO (EU)2023/1230, Anhang IV

Die produktbegleitende technische Dokumentation dient zur Information der Betreiber und Benutzer des Produkts.

Sie muss es ermöglichen, dass das Produkt während aller Lebensphasen bestimmungsgemäß, sicher und effektiv verwendet werden kann.

Wichtige Bestandteile sind …

  • Betriebsanleitung
  • Konformitäts- / Einbauerklärung und
  • alle Unterlagen, die für ein sicheres und effektives Verwenden während allen Lebensphasen nötig sind;
  • Im Industriebereich können dies durchaus auch Pläne und Zeichnungen sein.
Anforderungen an die Betriebsanleitung finden Sie in
RL 2006/42/EG, Anhang I, 1.7.4 bzw. VO (EU)2023/1230, Anhang III, 1.7.4
sowie in der EN ISO 20607 und IEC/IEEE 82079-1

Wir unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung Ihrer Dokumente …
von der Einzelmaschine bis zur komplexen verfahrenstechnischen Anlage.

Richtlinien- und Verordnungs-Recherche
Wir recherchieren und dokumentieren die relevanten EU-Richtlinien und Verordnungen (und deren nationale Umsetzungen), in deren Anwendungsbereich Ihr Produkt liegt.

Normenrecherche
Wir ermitteln und dokumentieren anzuwendende harmonisierte Normen, die für die Feststellung des Sicherheitskonzepts Ihres Produkts nützlich oder ggfs. auch zwingend anzuwenden sind.

Anforderungsrecherche
Wir recherchieren und dokumentieren die auf Ihr Produkt zutreffenden Anforderungen aus den relevanten Gesetzestexten und aus den ermittelten harmonisierten Normen.

Zielgruppenanalyse
Wir recherchieren und dokumentieren mit Ihnen die Personengruppe und deren Kenntnisstand innerhalb aller Lebensphasen des Produkts.
Dies ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Risikobeurteilung, die Findung des korrekten Sicherheitskonzepts und für das Erstellen der produktbegleitenden Dokumentation.

Risikobeurteilung und Risikominderung
Wir erarbeiten und dokumentieren mit Ihnen die Risikobeurteilung mit allen nötigen Maßnahmen zur Risikominderung nach den aktuellen Gesetzesvorgaben und harmonisierten Normen.

Sicherheitskonzept nach dem Stand der Technik
Wir legen mit Ihnen das nötige Sicherheitskonzept auf Grundlage der Risikobeurteilung fest und schaffen die nötigen Dokumente zum Nachweis dafür, dass Ihr Produkt dem „Stand der Technik“ entspricht.

Sicherheitsfunktionen erarbeiten und nachweisen
Wir ermitteln im Zuge der Risikobeurteilung nötige Sicherheitsfunktionen und deren Anforderungen und erarbeiten mit Ihnen entsprechende Lastenhefte.
Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Nachweisdokumentation (z.B. in SISTEMA) oder erstellen die Ausarbeitung vollständig für Sie.

Liste nach Anhang I, MRL bzw. Anhang III, VO (EU)2023/1230
Wir erarbeiten für Sie die Checkliste zum Nachweis eingehaltener Anforderungen mit Zuordnung der angewandten har-monisierten Normen und gemeinsamen Spezifikationen als Grundlage für die Konformitätsbewertung (RL 2006/42/EG, Liste nach Anh. I gem. Anforderung aus Anh. VII, a) i) und iii) bzw. VO (EU)2023/1230, Liste nach Anh. III gem. Anforde-rung aus Anh. IV A, b) i) und ii)).
Wir dokumentieren die Konformitätsbewertung und stellen alle nötigen technische Unterlagen für Ihr Produkt zusammen, die als Nachweisdokumentation gemäß den relevanten EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen nötig sind.

EG-/EU-Konformitätserklärung
Wir erstellen für Sie die unterschriftsreife Konformitäts-, Einbau- oder Leistungserklärung gemäß den relevanten EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen für Ihr Produkt.

Ihre technischen Unterlagen sind unvollständig?
gern unterstützen wir Sie

Wir unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung Ihrer Dokumente …
von der Einzelmaschine bis zur komplexen verfahrenstechnischen Anlage.

Für Ihr Produkt erstellen wir jegliche Art der

  • Betriebsanleitung, je nach Produkt und Zielgruppe, auch die
  • Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung,
  • Vorabdokumentation,
  • Transportanleitung,
  • Montageanleitung,
  • Wartungsanleitung.

Dabei erstellen wir die Dokumente

  • zielgruppengerecht und berücksichtigen dabei die
  • Anforderungen aus allen relevanten EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie
  • Vorgaben harmonisierter europäischer Normen, auf Wunsch auch die
  • Anforderungen der ANSI-Normenreihe Z535.

Wir überprüfen und korrigieren

  • Ihre bestehende Dokumentation oder
  • die Ihrer Zulieferer.

Wir führen auf Wunsch auch Benutzertests durch,

  • dokumentieren die Ergebnisse und
  • lassen diese rechtzeitig in die Dokumentationsarbeit einfließen.
Ihre produktbegleitenden Dokumente sind unvollständig?
Gern unterstützen wir Sie

Übereinstimmung / Stand der Technik gem. harmonisierter Normen
von der Einzelmaschine bis zur komplexen verfahrenstechnischen Anlage.

Wir kontrollieren, bewerten und begutachten die Konformität von
Produkten im Maschinen-, Anlagen- und Steuerungsbau mit den Anforderungen aus

  • EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen und deren
  • harmonisierten Normen.

Wir erstellen Gutachten
zur Ausführung gemäß dem Stand der Technik für

  • Konstruktionsarbeiten,
  • bereits fertiggestellten Maschinen und Anlagen und zu
  • Gebrauchtmaschinen- und Anlagen.

Wir bewerten Umbaumaßnahmen von
Produkten im Maschinen-, Anlagen- und Steuerungsbau zur Feststellung der

  • „wesentlichen Änderung“

Wir erstellen Gutachten zur „wesentlichen Änderung“ als Grundlage für

  • eine folgende Konformitätsbewertung gem. zutreffender EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen oder
  • einen Weiterbetrieb gemäß BetrSichV.
Was können wir für Sie tun?
Gern unterstützen wir Sie