CE-Infodienst 1703

- Berechtigte Konformitätsvermutung ohne Anwendung harmonisierter Normen - Stand der Technik - Die besondere Bedeutung harmonisierter Normen

Zur berechtigten Konformitätsvermutung des Herstellers führt der klassische Weg – das Anwenden harmonisierter Normen.

Trotzdem oder gerade deshalb erreichen uns immer wieder die gleichen Fragen dazu:

    Nach MRL Artikel 2 i) sind Normen explizit nicht vorgeschrieben, da sie als nicht verbindliche technische Spezifikationen bezeichnet sind.
    Wie zwingend muss ich als Hersteller harmonisierte Normen einhalten,  z.B. EN ISO 13849-1/-2 für sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen?

    Die MRL 2006/42/EG regelt in Art. 12 das Verfahren zu Konformitätsbewertung.
    Ist ein Hersteller verpflichtet die Einhaltung aller Anforderungen der MRL nachzuweisen, oder muss nicht vielmehr ein Kunde dem Hersteller beweisen, dass er die Anforderungen der MRL nicht eingehalten hat.

    Eine hinreichende Risikominderung muss mindestens durch Anwendung und Einhaltung harmonisierter Normen erfolgen, andernfalls kann aus juristischer Sicht nicht angenommen werden, dass der „Stand der Technik“ bzw. die geforderte Konformität erreicht wurde.
    Welche Begründung führen Sie dafür unter den Gesichtspunkten der beiden vorherigen Fragen an?