CE-Infodienst Archiv

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  • CE-Infodienst 2304

    Die deutsche Ausgabe der neuen EN ISO 13849-1:2023 ist erschienen.

    Die erweiterten Anforderungen der für alle Maschinen mit Sicherheitsfunktionen relevanten Norm müssen in die Entwicklungsprozesse implementiert werden. Auch wenn die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch aussteht (Stand 17.12.2023), sollten sich alle betroffenen Hersteller mit den weitreichenden Neuerungen frühzeitig beschäftigen.

    • Wir haben in diesem CE-Infodienst wichtige Neuerungen kurz zusammengefasst
    • und eine Entsprechungstabelle als Orientierungshilfe für Sie erarbeitet (kostenloser Download unter Download/Wissenswertes)
  • CE-Infodienst 2303

    Seit der Veröffentlichung der Maschinenprodukte-VO (EU) 2023/1230 am 29.06.2023 arbeiten wir erfolgreich an der Umstellung unserer Werkzeuge und Seminarskripten.

    So ist nun unser kompakter Tagesworkshop zur neuen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ab sofort bestellbar. Die wohl wichtigsten Inhalte daraus haben wir in diesem CE-Info-Dienst schon mal für Sie zusammengetragen.

    • Mit der Berichtigung L169/35 vom 04.07.2023 kamen veränderte Anwendungsfristen
    • Interessantes aus den Begriffsbestimmungen
    • Module zur Konformitätsbewertung bestimmen
    • Die neue Maschinenprodukte-VO (EU) 2023/1230 – Umsteigen leicht gemacht
  • CE-Infodienst 2302

    Mit unserem CE-Info-Dienst 2301 informierten wir Sie bereits umfänglich über Veränderungen und Neuerungen, die mit der Maschinenprodukte-VO einhergehen werden.

    Am 29.06.2023 wurde sie nun im EU-Amtsblatt L 165/1 veröffentlicht.

    • Ab wann ist die Maschinenprodukte-VO anzuwenden?
    • Wer informiert praxisgerecht über Neuerungen und Änderungen?
    • Wie/wo kann die Verordnung (EU) 2023/1230 bezogen werden?
  • CE-Infodienst 2301

    Die Richtlinie 2006/42/EG regelt seit 2006 das Inverkehrbringen von „Maschinenprodukten“ innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Nun befindet sich die Richtlinie 2006/42/EG in Überarbeitung. Die neue „Maschinenprodukte-VO“ wird die RL 2006/42/EG ersetzen.

    Der aktuell verfügbare Text des Vorschlags einer Verordnung (EU) für Maschinenprodukte ist noch nicht final. Jedoch soll der Inhalt – vorbehaltlich geringfügiger Überarbeitungen – übernommen werden.

     
    • Warum wird aus der Richtlinie nun eine Verordnung (VO)?
    • Ab wann ist mit einer Veröffentlichung der neuen Maschinenprodukte-VO zu rechnen?
    • Ab wann wird die Maschinenprodukte-VO anzuwenden sein?
    • Welche Veränderungen und Neuerungen wird die Maschinenprodukte-VO mit sich bringen?
  • CE-Infodienst 2202

    UKCA – Unternehmen erhalten 2 weitere Jahre Zeit, um neue Produktsicherheitskennzeichnungen anzubringen

    Am 14. November 2022 veröffentlichte die Abteilung für Unternehmens-, Energie- und Industriestrategie der britischen Regierung, dass die CE-Produktkennzeichnung in Großbritannien für weitere 2 Jahre anerkannt wird.
    So können sich Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2024 auf die UKCA-Kennzeichnung vorbereiten und bis dahin entweder die UKCA- oder CE-Kennzeichnungen verwenden.

    Gründe für die Verlängerung der Übergangsfrist
    Anwendungsbereiche der Fristverlängerung
    Kennzeichnung bis zum Ende der Übergangsfrist
    Rechtsgültigkeit
    → Quellenangabe

  • CE-Infodienst 2201

    Neuer Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)

    Am 29. Juni 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission die neue Fassung des bekannten Leitfadens zur Umsetzung von Produkt-Vorschriften („“Blue Guide“) für Non-Food-Produkte im harmonisierten Bereich (CE).
    Der Leitfaden dient seit erstmaliger Veröffentlichung im Jahr 2000 als wichtigste Orientierungshilfe, wie die Europäische Kommission die Anforderungen der Produktvorschriften auslegt.

    Gründe für die Neuauflage
    Keine Rechtsverbindlichkeit
    Trotzdem – wichtigste Auslegungshilfe
    Interessante Neuerungen
    → Bezug des Leitfadens

  • CE-Infodienst 2002

    Informationen zu Sicherheitsfunktionen gem. EN ISO 13849-1 und EN 62061 in der Betriebsanleitung

    Noch immer weisen manche Betriebsanleitungen keinerlei Informationen zu eingesetzten Sicherheitsfunktionen auf.
    Die fehlenden Informationen können schnell auch zur fehlerhaften Maschine, Anlage oder Steuerung führen.

    Warum Informationen zu Sicherheitsfunktionen noch immer fehlen
    Anforderungen aus Rechtsvorschriften
    Warum Informationen zu Sicherheitsfunktionen sicherheitsrelevant sind
    Anforderungen aus harmonisierten Normen
    → Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
    → Vorgeschlagene Mindestangaben zu eingesetzten Sicherheitsfunktionen

  • CE-Infodienst 2001

    Funktionale Sicherheit nach EN ISO 13849-1 – Kaskadierung von Sicherheitsbauteilen

    Die Thematik ist nicht neu und doch immer wieder aktuell.
    Maschinen verfügen über eine Vielzahl von Schutzeinrichtungen und deshalb über mehr als eine Sensorik, die es sicherheitsgerichtet auszuwerten gilt.
    Diese Auswertung der Signale wird oft von entsprechenden Sicherheitsschaltgeräten übernommen.

    Warum gerne Kaskadierungen vorgenommen werden
    Die Kaskadierung kann die erreichbare Fehleraufdeckungsrate (DC) senken
    Warum das so ist
    Methodik bei vorgesehenen Kaskadierungen
    Vereinfachte Festlegung des DC bei kaskadierten Sicherheitsbauteilen

  • CE-Infodienst 1903

    Maschinen und Anlagen im Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU  //  Änderungen und Neuerungen zum 22. Juli 2019

    Verschiedene Änderungsinformationen im Internet verwirren den Maschinen- und Anlagenbauer. Mehrere Anfragen veranlassen uns, die nachfolgende Information weiterzugeben.

    Was versteht man eigentlich unter dem Kurztitel „RoHS II“?
    Welche Änderungen treten zum 22. Juli 2019 in Kraft?
    Verändert sich der Anwendungsbereich oder die Ausnahmen gemäß Artikel 2 der Richtlinie?
    Müssen nun auch die Konformität der ortsfesten industriellen Maschine / Anlage bewertet werden?

  • CE-Infodienst 1902

    Maschinen und Anlagen im Anwendungsbereich der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU

    Die Konformitätserklärung einer Maschine oder einer Anlage wird, nach erfolgter Konformitätsbewertung, meist „i.S. der Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen“ ausgestellt.
    Nicht selten auch als EG-/EU-Konformitätserklärung zudem i.S. der RL 2014/30/EU Elektromagnetische Verträglichkeit und weiterer zutreffender EU-Richtlinien und Verordnungen.

    Nun behaupten Hersteller bestimmter Sicherheitsbauteile, dass mit dem Einsatz von RFID-Verriegelungseinrichtungen auch die Konformität solcher Maschinen oder Anlagen mit den Anforderungen der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU bestätigt werden muss.

    Wird eine Maschine oder Anlage mit eingesetzten RFID-Verriegelungseinrichtungen deshalb zum Produkt i.S. der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU?

  • CE-Infodienst 1901

    Nachträgliche CE-Kennzeichnung bei einer bereits auf dem Markt befindlichen Maschine oder Anlage
    → Verunsicherung durch unterschiedliche „Fachbeiträge“

    Bereits zum zweiten Mal wurde von einer österreichischen Firma ein „Fachbeitrag“ mit der Überschrift „Nein zur nachträglichen CE-Kennzeichnung“ veröffentlicht.
    Wer sich nicht die Zeit nimmt und den Beitrag vollständig liest, bekommt erst mal die Botschaft der Überschrift ab.

    Es könnte dadurch erneut der Eindruck entstehen, dass eine nachträgliche Konformitätsbewertung tatsächlich doch nicht möglich oder gar rechtlich unzulässig ist.
    Dies verunsichert die betroffenen Betreiber.

    Wir wollen hier wieder etwas Licht ins Dunkel bringen und mit einer kurzen Zusammenfassung der Fakten der Verunsicherung entgegenwirken.

  • CE-Infodienst 1801

    Unsicherheiten beim Anwendungsbereich der BauProdVO (EU) 305/2011 und RL 2006/42/EG für Maschinen

    Wird ein Stahlbau, der an einer Maschine/Anlage und gleichzeitig in/an einem Gebäude angebracht wird, automatisch zum Produkt i. S. d. BauProdVO oder zum Teil der Maschine?

    Dazu wurden bereits mehrere Stellungnahmen und Interpretationen von unterschiedlichen Stellen veröffentlicht. Häufige Anfragen zeigen uns jedoch, dass im Maschinen- und Anlagenbau noch immer große Unsicherheiten zum Anwendungsbereich der BauProdVO existieren.

    Wir versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen …

  • CE-Infodienst 1703

    Zur berechtigten Konformitätsvermutung des Herstellers führt der klassische Weg – das Anwenden harmonisierter Normen.

    Trotzdem oder gerade deshalb erreichen uns immer wieder die gleichen Fragen dazu:

      Nach MRL Artikel 2 i) sind Normen explizit nicht vorgeschrieben, da sie als nicht verbindliche technische Spezifikationen bezeichnet sind.
      Wie zwingend muss ich als Hersteller harmonisierte Normen einhalten,  z.B. EN ISO 13849-1/-2 für sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen?

      Die MRL 2006/42/EG regelt in Art. 12 das Verfahren zu Konformitätsbewertung.
      Ist ein Hersteller verpflichtet die Einhaltung aller Anforderungen der MRL nachzuweisen, oder muss nicht vielmehr ein Kunde dem Hersteller beweisen, dass er die Anforderungen der MRL nicht eingehalten hat.

      Eine hinreichende Risikominderung muss mindestens durch Anwendung und Einhaltung harmonisierter Normen erfolgen, andernfalls kann aus juristischer Sicht nicht angenommen werden, dass der „Stand der Technik“ bzw. die geforderte Konformität erreicht wurde.
      Welche Begründung führen Sie dafür unter den Gesichtspunkten der beiden vorherigen Fragen an?

  • CE-Infodienst 1702

    Neuer Leitfaden (Guide 2.1) zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    Die europäische Kommission hat am 19.07.2017 einen überarbeiteten Leitfaden (Guide 2.1) zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.
    Einige aus unserer Sicht wichtige bzw. interessante Ergänzungen und Neuerungen haben wir für Sie zusammengestellt.

  • CE-Infodienst 1701
    • Neues Verzeichnis „harmonisierter Normen“ für MRL 2006/42/EG
    • Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in deutscher Sprache
    • IFA Report 2/2017 „Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen“ verfügbar
  • CE-Infodienst 1604

    „Auswahl der trennenden Schutzeinrichtung als risikomindernde Maßnahme“
    Im klassischen Maschinenbau aber auch innerhalb verfahrenstechnischer Anlagen tragen sie häufig zur Risikominderung bei – die trennenden Schutzeinrichtungen.

    Trotzdem oder gerade deshalb gibt es immer wieder die gleichen Fragen dazu:

    • Kann ich eine „feststehende trennende“ oder muss ich eine „bewegliche trennende Schutzeinrichtung“ einsetzen?
    • Was zeichnet eine „feststehende trennende Schutzeinrichtung“ aus?
    • Was ist ein „Werkzeug“ im Sinne der DIN EN ISO 14120?
  • CE-Infodienst 1603
    • Neue Verzeichnisse harmonisierter Normen
    • Wichtige neue Typ B-Normen für den Maschinenbau
    • Für Sie gelesen – Neuerungen zu den Neuerscheinungen
    • Öffentliche Umfrage der EU zur Bewertung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    • Neue Ausgabe unseres Werkzeugs „Risikobeurteilung und Risikominderung“
  • CE-Infodienst 1602

    Im Mai wurden neue Verzeichnisse mit harmonisierten Normen veröffentlicht, die fünf neue Typ B-Normen enthalten, die auch für den Maschinenbau von Bedeutung sind. Wir haben für Sie die drei meist verwendeten Neuerscheinungen gelesen und die Änderungen hier zusammengefasst.
    Unser Werkzeug „Risikobeurteilung und Risikominderung“ haben wir den Neuerungen der Steuerungs-Norm DIN EN ISO 13849-1:2015 angepasst.

  • CE-Infodienst 1601

    Neue „NLF-Richtlinien“ in Kraft – Übergangsfrist abgelaufen
    Im März 2014 wurden acht neue Richtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Umsetzungs- und Übergangsfristen für (fast) alle dieser Richtlinien sind mit dem 20.04.2016 abgelaufen. Gleichzeitig sind auch einige nationale Umsetzungen zu den Richtlinien zum 20.04.2016 in Kraft getreten.
    Wir haben für Sie nochmal die Richtlinien und die dazugehörigen „neuen“ nationalen Gesetzgebungen zusammengefasst.
    Ist jetzt in naher Zukunft auch mit einer Anpassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu rechnen?

  • CE-Infodienst 1504

    Weiterentwicklung der „Steuerungsnorm“ DIN EN ISO 13849-1
    Neuerungen werden voraussichtlich Anfang 2016 mit einer konsolidierten Fassung der Norm veröffentlicht. Der Beschluss wurde durch das Institut für Arbeitsschutz IFA mitgeteilt.
    Da primär ihre Lesbarkeit und Anwendbarkeit verbessert werden sollten, sind keine umfassenden Änderungen enthalten. Trotzdem sind eine Reihe von Detailverbesserungen und Ergänzungen eingeflossen, die sich in der praktischen Anwendung bemerkbar machen werden, so das Institut für Arbeitsschutz.

  • CE-Infodienst 1503

    Interpretationspapier zur „wesentlichen Änderung“
    Am Donnerstag, 09.04.2015 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt ab Seite 183 eine neue Interpretation zur “wesentlichen Änderung” bei Maschinen.
    Diese Interpretation löst das bisherige Interpretationspapier aus dem Jahre 2000 ab.
    In diesem CE-Info-Dienst erhalten Sie wichtige Hinweise zum Anwenden dieses neuen, deutschen Interpretationspapiers.

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