CE-Infodienst 1901

Nachträgliche CE-Kennzeichnung bei einer bereits auf dem Markt befindlichen Maschine oder Anlage - Verunsicherung durch unterschiedliche „Fachbeiträge“

Nachträgliche CE-Kennzeichnung bei einer bereits auf dem Markt befindlichen Maschine oder Anlage
→ Verunsicherung durch unterschiedliche „Fachbeiträge“

Bereits zum zweiten Mal wurde von einer österreichischen Firma ein „Fachbeitrag“ mit der Überschrift „Nein zur nachträglichen CE-Kennzeichnung“ veröffentlicht.
Wer sich nicht die Zeit nimmt und den Beitrag vollständig liest, bekommt erst mal die Botschaft der Überschrift ab.

Es könnte dadurch erneut der Eindruck entstehen, dass eine nachträgliche Konformitätsbewertung tatsächlich doch nicht möglich oder gar rechtlich unzulässig ist.
Dies verunsichert die betroffenen Betreiber.

Wir wollen hier wieder etwas Licht ins Dunkel bringen und mit einer kurzen Zusammenfassung der Fakten der Verunsicherung entgegenwirken.