Verantwortung durch Bereitstellen



„Inverkehrbringen“ ist die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine (oder unvollständigen Maschine) im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
- „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts, das in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
- „Inverkehrbringen “ bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts, das in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, auf dem Unionsmarkt.
- Die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt bedeutet jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
- Der Begriff „Bereitstellung“ bezieht sich auf jedes einzelne Produkt.
- Ein Produkt wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, wenn es dort erstmalig bereitgestellt wird.
- Auf dem Markt bereitgestellte Produkte müssen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen.
Der Hersteller ist dann für die Konformitätsbewertung seiner Maschine/Anlage zuständig und muss bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit.
Mit der sogenannten EG-/EU-Konformitätserklärung bescheinigt er, dass er bei der Herstellung der Maschine/Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie(n) bzw. Verordnung(en) eingehalten hat.
- Bei Nichteinhalten der in den EU-Richtlinien geforderten Anforderungen können hohe Bußgelder verhängt werden.
- Schwere Verstöße können strafrechtlich auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Handelsverbot inkl. Rückruf können hohe Kosten verursachen – vom Imageschaden ganz zu schweigen.
Hinzu können sich schwerwiegende Folgen aus der Produkthaftung ergeben.
Dies gilt für alle Produktvorschriften mit CE-Kennzeichnungspflicht gleichermaßen.
Nutzen Sie unseren engagierten Service und unsere kompetente Beratung rund um das Thema CE-Kennzeichnung.
Damit Sie als Hersteller an Ihrem Produkt das CE-Zeichen gesetzeskonform anbringen können, …
- helfen wir Ihnen den Überblick zu allen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu behalten,
- unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Verwaltung aller relevanten CE-Dokumente,
- begleiten wir Sie bei der Einführung Ihrer CE-Konformitätsbewertungs-Prozesse im Unternehmen oder
- überprüfen Ihre bestehenden CE-Konformitätsbewertungs-Prozesse und helfen Ihnen bei Verbesserungsmaßnahmen.
gern unterstützen wir Sie