Verantwortung durch Bereitstellen

Wir nennen AnforderungenWir verschaffen KlarheitWir sorgen für Durchblick
Wir weisen Sie auf Risiken hin
Inverkehrbringen
Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen, Art. 2 h)
„Inverkehrbringen“ ist die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine (oder unvollständigen Maschine) im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“)

  • Die Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt bedeutet jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
  • Der Begriff „Bereitstellung“ bezieht sich auf jedes einzelne Produkt.
  • Ein Produkt wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, wenn es dort erstmalig bereitgestellt wird.
  • Auf dem Markt bereitgestellte Produkte müssen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen.
Verantwortung
Verantwortlich ist in der Regel der Hersteller selbst, der eine Maschine/Anlage entwickelt, herstellt und unter seinem Namen vermarktet.

Der Hersteller ist dann für die Konformitätsbewertung seiner Maschine/Anlage zuständig und muss bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit.

Mit der sogenannten EG-/EU-Konformitätserklärung bescheinigt er, dass er bei der Herstellung der Maschine/Anlage die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie(n) bzw. Verordnungen eingehalten hat.


Wenn eine CE-Kennzeichnung unterbleibt oder zu Unrecht erfolgt, kann es teuer werden.
  • Bei Nichteinhalten der in den EU-Richtlinien geforderten Anforderungen können hohe Bußgelder verhängt werden.
  • Schwere Verstöße können strafrechtlich auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Handelsverbot inkl. Rückruf können hohe Kosten verursachen – vom Imageschaden ganz zu schweigen.

Hinzu können sich schwerwiegende Folgen aus der Produkthaftung ergeben.

Nutzen Sie unseren engagierten Service und unsere kompetente Beratung rund um das Thema CE-Kennzeichnung.

Damit Sie als Hersteller an Ihrem Produkt das CE-Zeichen gesetzeskonform anbringen können, …

  • helfen wir Ihnen den Überblick zu allen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu behalten,
  • unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Verwaltung aller relevanten CE-Dokumente,
  • begleiten wir Sie bei der Einführung Ihrer CE-Konformitätsbewertungs-Prozesse im Unternehmen oder
  • überprüfen Ihre bestehenden CE-Konformitätsbewertungs-Prozesse und helfen Ihnen bei Verbesserungsmaßnahmen.
Neugierig? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf,
gern unterstützen wir Sie