Konformitätserklärung nach RL 2006/42/EG

Wir recherchieren gründlichWir nennen AnforderungenWir dokumentieren für Sie
Wir recherchieren, kontrollieren und erstellen
Der Reisepass
Die „Erklärung des Herstellers“ begleitet das Produkt bis zum Kunden.

Mit diesem offiziellen Dokument bescheinigen Sie als Hersteller die Übereinstimmung mit den Anforderungen einschlägiger EG-/EU-Richtlinien und -Verordnungen.

Sie stellt gleichzeitig den „Reisepass“ innerhalb des Europäischen Binnenmarktraums dar.


Zustand zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung
Diese Erklärung bezieht sich nur auf die Maschine in dem Zustand, in dem sie in Verkehr gebracht wurde; vom Endnutzer nachträglich angebrachte Teile und/oder nachträglich vorgenommene Eingriffe bleiben unberücksichtigt.

Inhalte der EG-Konformitätserklärung
Siehe Originaltext der RL 2006/42/EG, Anhang II 1 A.

Die EG-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG mit praktischen Lesezeichen zur schnellen Orientierung erhalten Sie kostenlos auf unseren Seiten unter der Rubrik „Download“.

Inhalte der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
Auch die nötigen Inhalte der Einbauerklärung werden von der Maschinenrichtlinie verständlich beschrieben.
Siehe Originaltext der RL 2006/42/EG, Anhang II 1 B.

Die EG-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG mit praktischen Lesezeichen zur schnellen Orientierung erhalten Sie kostenlos auf unseren Seiten unter der Rubrik „Download“.

Jedoch möchten wir den Punkt 4, erster Halbsatz besonders herausheben:
… eine Erklärung, welche grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie zur Anwendung kommen und von der unvollständigen Maschine bereits eingehalten werden, …

Wir erstellen für Sie die unterschriftsreife Konformitäts- / Einbauerklärung mit allen gesetzlich geforderten Inhalten.
Falls Sie die nötigen Voraussetzungen für eine berechtigte Konformitätsvermutung bereits geschaffen haben, kontrollieren und bewerten wir gerne Ihre technischen Unterlagen.

Falls Sie noch am Anfang Ihrer Konformitätsbewertung stehen, unterstützen wir Sie gerne zu allen nötigen Schritten bis zur berechtigten Konformitätsvermutung.

Ihre Erklärungen entsprechen nicht den Anforderungen?
Gern unterstützen wir Sie