CE-Zensur (CEZ)
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Technische Unterlagen
Sie haben Ihre Konformitätsbewertung(en) längst abgeschlossen, sind sich jedoch unsicher, ob die technischen Unterlagen zum Nachweis der Konformität vollständig und ausreichend sind?
- Wir erarbeiten eine von Ihren Dokumenten unabhängige Richtlinien- und Normenrecherche.
- Wir überprüfen Ihren Dokumentationsstand.
- Wir kontrollieren die Vollständigkeit gemäß den Anforderungen zutreffender EG-/EU-Richtlinien / Verordnungen und angewandter harmonisierter Normen.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Nachweisdokumentation schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir Sie darüber informieren,
- welche Dokumente fehlen und/oder unvollständig sind und
- welche Dokumente nicht mehr aktuell sind.
Die CEZ-Nachweisdokumentation schließt die CEZ-Konformitätserklärung ein.
Erklärungen des Herstellers
Ihre Konformitäts- / Einbauerklärungen werden schon seit Jahren unverändert ausgestellt?
Solange zutreffende EG-/EU-Richtlinien und Verordnungen, angewandte harmonisierte Normen und gemeinsame Spezifikationen der EU und auch Ihr Produkt unverändert geblieben sind, muss dies nicht fehlerhaft sein.
Falls Ihre letzte Überprüfung der zutreffenden Richtlinien und angewandten Normen jedoch schon mehrere Monate zurückliegt oder Ihr Produkt seit dieser Prüfung verändert wurde, empfehlen wir Ihnen die CEZ-Konformitätserklärung.
- Wir erarbeiten eine von Ihren Dokumenten unabhängige Richtlinien- und Normenrecherche.
- Wir kontrollieren den Inhalt Ihrer Konformitäts- oder Einbauerklärung auf Vollständigkeit und Aktualität.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Konformitätserklärung schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir Sie darüber informieren,
- welche Inhalte in der Erklärung fehlen und
- welche Angaben aktualisiert werden müssen und
- wir stellen Ihnen eine Musterausarbeitung als MS-Office-Word-Datei zur Verfügung.
Die CEZ- Konformitätserklärung ist auch Bestandteil der CEZ-Nachweisdokumentation.
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
Sie haben bereits eine Risikobeurteilung für Ihr Produkt ausgearbeitet, sind sich jedoch unsicher, ob diese aktuellen Anforderungen der EN ISO 12100 entspricht?
- Wir überprüfen Ihre bestehende Risikobeurteilung auf Konformität.
- Wir analysieren die sachliche Richtigkeit gemäß den Anforderungen der RL 2006/42/EG / VO (EU) 2023/1230 und DIN EN ISO 12100.
- Wir kontrollieren Ihre risikomindernden Maßnahmen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Wir gleichen Ihr gewähltes Sicherheitskonzept mit dem aktuellen Stand der Technik ab und berücksichtigen dazu weitere zutreffende, harmonisierte Normen.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Risikobeurteilung schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir über
- die Güte und
- ggfs. Schwachstellen Ihrer Dokumentation informieren.
- Falls Abweichungen existieren, unterbreiten wir Ihnen Verbesserungsvorschläge, wie Sie das Sicherheitskonzept dem Stand der Technik anpassen können.
Bewertung der Änderung
Sie planen eine Veränderung an Ihrem Maschinen- oder Anlagenbestand oder an dem Ihres Kunden?
Sie sind sich unsicher, ob diese Veränderung eine „wesentliche / erhebliche Veränderung“ zur Folge haben wird?
- Wir überprüfen Ihre Veränderungsmaßnahmen.
- Wir dokumentieren und bewerten die Grenzen und Schnittstellen der Veränderungsmaßnahmen.
- Wir erarbeiten mit Ihnen eine Risikobeurteilung gem. EN ISO 12100 zu den Veränderungsmaßnahmen.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-wesentliche / erhebliche Änderung schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir Sie darüber informieren,
- ob und wenn ja, wie weit es sich um eine wesentliche / erhebliche Änderung handelt und Sie deshalb
- die Konformität neu bewerten müssen.
- Wir überlassen Ihnen die Risikobeurteilung als Nachweisdokument und Grundlage für eine ggfs. anfallende Konformitätsbewertung im Fall einer „wesentlichen Änderung“.
Sicherheitstechnische Abhängigkeiten
Sie planen Maschinen- und/oder Anlagenbestandteile zusammen wirken zu lassen?
Sie sind sich unsicher, ob dieses Zusammenwirken eine „Gesamtheit von Maschinen“ zur Folge haben wird?
- Wir überprüfen Ihre Vorhaben zum Anlagenbau.
- Wir dokumentieren und bewerten die Grenzen und Schnittstellen des Anlagenbaus.
- Wir erarbeiten mit Ihnen eine Risikobeurteilung gem. EN ISO 12100 zum Projekt.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Anlagenbau schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir Sie darüber informieren,
- ob sicherheitstechnische Verkettungen als Grundlage für eine „Gesamtheit von Maschinen“ notwendig werden und wenn ja,
- wie weit es sich um eine „Gesamtheit von Maschinen“ handelt und Sie deshalb
- die Konformität neu bewerten müssen.
Wir überlassen Ihnen die Risikobeurteilung als Nachweisdokument und Grundlage für eine ggfs. anfallende Konformitätsbewertung im Fall einer „Gesamtheit von Maschinen“.
Betriebsanleitung nach EN IEC/IEEE 82079-1 und EN ISO 20607
Ihre bestehende Betriebsanleitung lässt Fragen offen?
Wir prüfen, ob Ihre Betriebsanleitung normenkonform, zielgruppengerecht und benutzerfreundlich ist.
- Wir erarbeiten mit Ihnen eine aktuelle Zielgruppenanalyse.
- Wir kontrollieren sicherheitsrelevante Teile anhand Ihrer Risikobeurteilung.
- Wir überprüfen Konformität, einheitliche Terminologie, Satzbau, Layout und Verständlichkeit.
- Wir stellen Ihre bestehende Betriebsanleitung auf die Probe und kontrollieren sie auf Praxistauglichkeit.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Betriebsanleitung schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir
- Sie auf evtl. Lücken und Schwächen hinweisen und
- Ihnen Verbesserungsvorschläge unterbreiten, wie Sie Ihre Betriebsanleitung optimieren können.
Herstellung oder Beschaffung
Sie beschaffen Neu- und/oder Gebraucht-Maschinen /-Anlagen und zweifeln an der tatsächlichen Konformität der Produkte oder können Abweichungen vom Stand der Technik nicht beurteilen?
- Wir bewerten die Übereinstimmung der betroffenen Maschinen / Anlagen mit den Anforderungen der RL 2006/42/EG und deren harmonisierten Normen.
- Wir erarbeiten eine Prüf- und ggfs. Mängelliste zur (nicht-)Konformität der Prüflinge.
CEZ-Protokoll
Die CEZ-Stand der Technik schließen wir mit einem schriftlichen Prüfprotokoll ab, in dem wir
- Ihnen angewandte harmonisierte Normen als Prüfgrundlage nennen,
- die Konformität bestätigen oder
- entsprechende Mängel und deren Prioritäten zur Beseitigung aufzeigen.
Mängelprioritäten bei Gebrauchtmaschinen
- Schwerwiegende Mängel mit direkter Gefährlichkeit für eine Person – es wird empfohlen die Maschine, selbst unter Einbeziehung organisatorischer Maßnahmen, nicht als Arbeitsmittel bereitzustellen (z.B. bei fehlenden Schutzeinrichtungen)
- Nicht „Stand der Technik“ zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung (bei Gebrauchtmaschinen), jedoch ohne direkte Gefährlichkeit für eine Person – organisatorische Maßnahmen könnten einen Betrieb vorübergehend und kurzzeitig ermöglichen (z.B. bei nur einkanalig ausgeführten Sicherheitsfunktionen, die zur Risikominderung von Gefährdungen mit vorhersehbarer, schwerer Verletzungen eingesetzt sind)
- Nicht „Stand der Technik“ neuer Produkte (bei Gebrauchtmaschinen), jedoch ohne direkte Gefährlichkeit für eine Person – organisatorische Maßnahmen könnten einen Betrieb vorübergehend ermöglichen (z.B. bei redundant ausgeführten Sicherheitsfunktionen ohne Diagnose, die zur Risikominderung von Gefährdungen mit vorhersehbarer, schwerer Verletzungen eingesetzt sind).